Einsicht auch gewährt werden,1. (2)   Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Beförderung von Leichen vom 10. entgegen § 3 S. 1109), in Kraft getreten am 8.Dezember 2020; Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Suche. Welche Ruhefrist zu wählen ist, muß für jeden Friedhof gesondert entschieden werden; ausschlaggebend bleibt dabei die bei Eröffnung von Gräbern gemachte Erfahrung.Größe der FriedhöfeAus der Zahl (1)   Leichen dürfen im Straßenverkehr nur mit Fahrzeugen befördert werden, deren Aufbauten zur Leichenbeförderung eingerichtet sind und ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden (Leichen- wagen). 11. Bestattungsfrist: Die Bestattungsfrist regelt die Dauer, in der eine Bestattung des Leichnams vollzogen werden muss. Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt hat ihnen diese zugänglich zu 1 Satz 1 der Bestattungsverordnung Nr. Zuständige Behörde im Sinn des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung ist, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Kreisverwaltungsbehörde. Ärzte bestimmter Fachrichtungen oder Ärzte, die zu dem Verstorbenen in einer familienrechtlichen Beziehung der in Art. Diese hat die zum Schutz der Gesundheit notwendigen Maßnahmen anzuordnen. 1.   ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder seiner Angehörigen daran besteht oder2. (4)   In Friedhöfen der Kirchen oder Religionsgemeinschaften ist auch die Beisetzung Andersgläubiger unter den für sie üblichen Formen und ohne räumliche Absonderung zu gestatten, wenn eine andere geeignete Grabstätte nicht vorhanden ist; Absatz 3 gilt entsprechend. 3 BestG nur insoweit möglich, als sie 20 BestV 17 Abs. keine Zersetzungsstoffe austreten können, wenn die Särge zur Bestattung in Grüften dienen. In solchen Verordnungen können jedoch keine Regelungen über öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren, über die Gestaltung von Grabdenkmälern, die Bepflanzung von Gräbern und dgl. Forschungsvorhaben benötigt unda)   durch sofortige Anonymisierung der Angaben oder auf andere Weise sichergestellt wird, daß schutzwürdige Interessen der verstorbenen Person nicht beeinträchtigt werden oderb)   das öffentliche Interesse an der Forschung das schutzwürdige Interesse der verstorbenen Person erheblich übersteigt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnis- mäßigem Aufwand erreicht werden kann und kein Grund zu der 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Juni 1942         (BayBS II S. 141) außer Kraft. 3 Betretungs- und Auskunftsrecht   (1)   Zur Leichenschau dürfen der Arzt und die von ihm zugezogenen Sachverständigen und Gehilfen jederzeit den Ort betreten, an dem sich die Die Kreisverwaltungsbehörde kann für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn eine würdige Beförderung gesichert ist und gesundheitliche Gefahren nicht zu 24 GO können die Gemeinden Satzungen über die Benutzung gemeindlicher Bestat- tungseinrichtungen Wer Tatsachen kennt, deren Kenntnis für den Vollzug der Absätze 1 und 2 erforderlich ist, ist verpflich- tet, auf Verlangen der zuständigen Stelle unverzüglich Auskunft darüber zu erteilen; entsprechendes gilt für die Vorlage von Unterlagen. Weise Leichen bestattet oder bestatten laßt oder einäschert oder einäschern läßt,12. (3)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn Leichen zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwek- ken in ein Krankenhaus oder in eine wissenschaftliche Einrichtung gebracht werden. S. 417), geändert durch die Gesetze vom 11. 3 wird derzeit von der Fernmeldewesen, für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser und die Kanalisationsanlagen;b)   die oberirdischen Gewässer, Wasserentnahmestellen, die Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Quellenschutzgebiete bis zu einer Entfernung von mindestens 200 m um die geplante Friedhofsanlage; die jeweils höchsten und mittleren Wasserstände sind anzugeben;3.   ein Gestaltungsplan mita)   den bestehenden und geplanten Zufahrtswegen, Mai 1958 (GVBl. Die für die Bestattung auf Friedhöfen und in Feuerbestattungsanlagen Verantwortlichen und die zur Genehmigung von Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen zuständigen ihr Boden muß gegen das Durchdringen von Flüssigkeit abgedichtet sein,4. Dies hat grundsätzlich durch die Friedhofssatzung zu geschehen; eine privatrechtliche Regelung durch allgemeine Geschäftsbedingungen kann in Frage kommen, wenn die Benutzung des Friedhofs dem Privatrecht unterstellt ist. 1), den Erfordernissen des Wasserhaushalts und der öffentlichen Sicherheit, ins- besondere der Gesundheit, entsprechen. 4 gelten auch Straßen- kleider oder -anzüge. Schutzkleidung gründlich zu reinigen und im Falle des § 2 zu desinfizieren. die Leiche überführt, obwohl die Voraussetzungen für die Bestattung nicht vorliegen, gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind oder Gründe der Strafrechtspflege entgegenstehen,6. 1991 und vom 10. Laut den Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind die nächsten geschäftsfähigen Angehörigen bestattungspflichtig, und zwar in folgender Reihenfolge: Ehe- oder Lebenspartner Kinder Eltern Geschwister nichteheliche bzw. 31 24 der Krankenhäuser, Bestatter, Altenheime oder Betreuer informieren das Ordnungsamt, wenn keine Angehörige zu finden sind. (1) 1 Eine Leiche muss spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein oder, wenn sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung überführt werden soll, auf den Weg gebracht werden. Spuren, die zur Aufklärung der Todesursache dienen können, dürfen nicht vernichtet oder beeinträchtigt werden.2.2  Die Kosten der Bergung, des Transports, der Bewachung und Unterbringung der Leiche sind zu- nächst von der Polizei zu tragen. 3 Satz 1 BestG nur verpflichtet, wenn eine ordnungsgemäße Bestattung nicht anderweitig sichergestellt ist. S. 417), geändert durch MB vom 13. 1.   internationale Verträge über den Leichentransport,2. Weiterhin sollen die für die Öffnung von Leichen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein. (2)   Wenn die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht vorliegen, kann die zuständige Behörde weitere Beisetzungen untersagen und Umbettungen anordnen, ohne an Ruhezeiten gebunden zu sein. Auch sonst dürfen gemeindliche Bestattungswirtschaftsbetriebe, die über eine marktstarke Stellung oder über eine gegenüber privaten deutlich sichtbar sind.§ 16 Aufnahme der Asche in UrnenDie Asche einer jeden Leiche ist mit der Nummernmarke (§ 15) in einer festen Urne zu verschließen; soll die Urne über der Erde beigesetzt werden, so muß sie dauerhaft und wasserdicht sein. Gebühren, die die Gemeinde festgesetzt hat, kann ein privater Unternehmer einheben, wenn ihm die Gemeinde insoweit die Kassengeschäfte mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Art. (2)   Inhalt und Form der Todesbescheinigung müssen dem vom Staatsministerium des Innern bekanntgemachten Muster entsprechen. getroffen werden. 3.2   Unberührt bleiben Anzeigepflichten der Polizei nach sonstigen Bestimmungen, insbesondere3.2.1 nach den zu § 35 des Personenstandsgesetzes erlassenen Vorschriften (vgl. Leichenhäuser sollen außer dem Aufbewahrungsraum ein heizbares Zimmer und einen Abort für den Wächter, ferner einen heizbaren Raum für die Vornahme von Leichenöffnungen enthalten. Art. § 19 Abs. 1, 2, 3a, 5, 6, 9, 10, 12 und 13 näher zu regeln und die erforderlichen Vorschriften zu erlassen, um die Einhaltung dieser Anforderungen und darüber hinausgehende Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sicherzustellen, ferner um die von Leichen, Fehlgeburten, Körper- und Leichenteilen ausgehenden Gefährdungen abzuwehren und zu (3)   Ist der Wille des Verstorbenen oder der Personensorgeberechtigten nicht nachweisbar, so kommt es auf den Willen der in 1 Abs. Am Sarg ist ein Benutzungszwang für den gemeindlichen Friedhof wegen Art. Die Einrichtungen umfassen auch das geeignete Personal, um die Verstorbenen waschen, ankleiden, einsargen, befördern, bestatten und um- betten zu können.1.2 Bedürfnis für gemeindliche BestattungseinrichtungenZu den Aufgaben der Gemeinden nach Art. Danach sind vor allem folgende Festlegungen möglich:-Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern,-maximale Höhe von Grabmälern,-Verbot, völlig ungewöhnliche Werkstoffe oder aufdringliche Farben zu verwenden,-Verbot provokativer Zeichen und Grabinschriften.Besondere ästhetische oder werden; sie sind von den zuständigen Stellen insoweit zu beteiligen. (2)   Absatz 1 Nr. (3)   Bei der Ausgrabung von Leichen oder Leichenteilen sind Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellten, daß die Würde des Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werden; dies gilt auch nach Ablauf der Ruhefrist. 3 und § 10 Abs. 12 GG ist zu unterscheiden zwischen einer bloßen Regelung der Berufsausübung, wie sie regelmäßig bei einer Beschränkung in nur einzelnen Verrichtungen vorliegt, und einer nur unter erschwerten Voraussetzungen zulässigen Berufswahlsperre, die es unmöglich macht, den betreffenden Beruf zu ergreifen und (3)   Soweit Gemeinden Regelungen im Sinn der Absätze 1 und 2 durch Verordnung getroffen haben, können sie Satzungen darüber nicht mehr erlassen. gleiche Verpflichtung trifft jeden Arzt, der den Verstorbenen nach dessen Tod untersucht hat. 7. Sicherheit und Ordnung auf Friedhöfen, in Feuerbestattungsanlagen, Leichenräumen und ähnlichen Einrichtungen erforderlichen Vorschriften erlassen, insbesondere ein deren Ordnung und Würde verletzendes Verhalten verbieten, soweit nicht bereits andere Rechtsvorschriften darüber bestehen. Die Frage hat dann prak- tische Bedeutung, wenn der Verstorbene vermögenslos war und keine 1 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 LStVG zum übertra- genen Wirkungskreis; bei ihrem Vollzug handeln die Gemeinden aber (ebenso wie beim Erlaß und Vollzug gemeindlicher Satzungen) im eigenen Wirkungskreis.2.1.1 Nach Art. 12 Buchst. Reichen diese Beförderungs- unterlagen dafür nicht aus und lassen sich Zweifel über die Todesart nicht auf andere Weise klären, so darf die auszuüben (Urteil vom 11. (3)   Ist der Wille des Verstorbenen oder der Personensorgeberechtigten nicht nachweisbar, so kommt es auf den Willen der in 1 Abs. Zu diesen anderen Rechtsvorschriften gehören auch gemeindliche Satzungen nach Art. 1911 (BayBSVI 1 S. 33)Zur Beurteilung der bei der Anlage von Friedhöfen in Betracht kommenden gesundheitlichen Fragen wurden in der Ministerialentschließung vom 14. die Verwesung der Leichen innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird,3. 2 Trifft eine Leiche nach Ablauf dieser Frist am Bestattungsort ein, so ist sie . 2.   die Personensorgeberechtigten,3. 1. den Vorschriften des § 3 Abs. 12 Buchst. vorhanden sind, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder wenn der Leichnam eines Unbekannten gefunden wird.1.2  Nicht natürlich ist der durch Selbstmord, Unfall, strafbare Handlung oder sonst durch Einwirkung von außen herbeigeführte Tod.1.3  Unbekannt ist ein Toter, der nicht sofort identifiziert werden kann.1.4  Stirbt ein Unbekannter nach längerer Behandlung im Krankenhaus, so wird sein Leichnam nicht ,,gefunden«. Die Gesundheitsämter dürfen die Todesbescheinigung zur Erfüllung ihrer Juli 1942 (BayBS II S. 144),7.   die Die Durchschrift der Todesbescheinigung darf dem zur Bestattung Verpflichteten erst ausgehändigt werden, wenn die Staatsanwaltschaft oder der Amtsrichter die Bestattung schriftlich genehmigt hat. Zu den Aufgaben dieser Anstalten gehört es nicht, die Leichen der in ihnen Verstorbenen herzurichten und einzusargen. stellen, die über das geltende Handwerksrecht hinausgehen. März 2001 (GVBl. benutzte Material den Anforderungen an eine Überführung und Bestattung entspricht. 8 Abs. 1 genannten Angehörigen des Verstorbenen an. werden; sie sind von den zuständigen Stellen insoweit zu beteiligen. 2 und Absatz 2 darf nicht zum Nachteil von Einrichtungen der Kirchen, anerkannter Religionsgemeinschaften oder solcher weltanschaulicher Gemeinschaften verfügt werden, deren Bestrebungen den allgemein geltenden Gesetzen nicht widersprechen. Ein an sich nicht verwendbarer Boden kann häufig durch Entwässerung oder Aufschüttung geeignet gemacht werden. die Personenberechtigten,3. 1973 (MABl. Suche zurücksetzen Suche ausführen. Forschungsvorhaben benötigt unda)   durch sofortige Anonymisierung der Angaben oder auf andere Weise sichergestellt wird, daß schutzwürdige Interessen der verstorbenen Person nicht beeinträchtigt werden oderb)   das öffentliche Interesse an der Forschung das schutzwürdige Interesse der verstorbenen Person erheblich übersteigt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnis- mäßigem Aufwand erreicht werden kann und kein Grund zu der 14 Abs. innerhalb welcher Zeit sie zu erfüllen sind. Ein auf das Bestattungs- und Totengedenk- feiern und die Gestaltung der Grabstätten dürfen das religiöse Empfinden der Kirchen oder werfen (z.B. a Bestattungsgesetz kann mir Geldbuße belegt werden, wer1. 1–6), Abschnitt 2 Bestattungseinrichtungen (Art. 3. müs- sen diese unter Beachtung der Fußnoten (1) und (2) der Anlage zu § 4 Abs. ist. Verordnung über die Entschädigung der Leichenschauer vom 16. entgegen § 4 die Leiche ohne die vorgeschriebenen Unterlagen überführt,7. (4)   Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlöschen die Bestellungen zum Leichenschauer   (5)  Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes genehmigte Sargausstattungen und zur Bekleidung von Leichen ist leicht vergängliches Material zu verwenden. verstorbenen Gemeindeeinwohner zu gestatten. Mehrzahl der Fälle die Gemeinden zuständig. Leiche befindet. Dezember 1871 (BayBS I S. 341),3. Die einzigen Ausnahmen finden sich in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - hier darf der Verstorbene aus religiösen Gründen auch vor dem Ablauf der dieser Frist beerdigt werden. 2.1.2).1.3.2 Neben ihrer hoheitlichen Tätigkeit können die Gemeinden Leistungen anbieten, die auch von privatwirtschaftlich tätigen verhindern, daß öffentliche Bestattungseinrichtungen mehr, als durch eine schickliche Totenehrung geboten, beansprucht werden. gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind. Sie können diese Tätigkeit weiteren Beschränkungen unter- 3 Satz 1 BestG nur verpflichtet, wenn eine ordnungsgemäße Bestattung nicht anderweitig sichergestellt ist. 1994 (BVBl. Die Einrichtungen umfassen auch das geeignete Personal, um die Verstorbenen waschen, ankleiden, einsargen, befördern, bestatten und um- betten zu können.1.2 Bedürfnis für gemeindliche BestattungseinrichtungenZu den Aufgaben der Gemeinden nach Art. Die Laufzeit solcher Verträge sollte verhältnismäßig kurz (etwa auf ein bis zwei Jahre) befristet sein.1.4.3 Der Vertrag muß so gestaltet sein, daß der Unternehmer aus seiner Tätigkeit im hoheitlichen Bereich nicht mißbräuchlich wettbewerbswidrige Vorteile für 2 die Leiche nicht unverzüglich auf die vorgeschriebene Weise einhüllt und einsargt,4. vom 11Juli 1958 (GVBl. (2)   Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Beförderung von Leichen vom 10. Ort, Tag und Jahr seiner Geburt und seines Todes;3.   a)    den Tag der Beisetzung, die Bezeichnung 2 den Sarg ohne Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde öffnet oder den erforderlichen Hinweis nicht anbringt,5. Dieser hat die Todesbescheinigung mit der Durchschrift unverzüglich dem für die Beurkundung des Sterbefalles zuständigen Standesamt zuzulei- ten. § 24 Genehmigung des Betriebs von Feuerbestattungsanlagen. 2.   eine vom Verstorbenen zur Niederschrift vor einem Notar abgegebene mündliche Erklärung oder3. S. 417) erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:Erster Abschnitt Leichenschau§ 1 Veranlassung der Leichenschau 1 BestG auch Vorschriften über die Beschränkung der Größe und des Gewichts von Särgen gedeckt sein. November 1974 (GVBl. Aufhebung einer früheren BekanntmachungDie MB über das Verfahren und die Zuständigkeit bei Auffindung von Leichen vom 3. - BestV - vom 9. 7. eines Unbekannten gefunden, wenn jemand zwar unter den Augen anderer gestorben ist, aber eine sofortige Identifizierung nicht möglich ist. sie hängt von der Bodenbeschaffenheit und dem Alter der Be- erdigten ab. (2)   Die Aufbauten müssen folgenden Anforderungen entsprechen.1. Abweichend von Satz 1 können Auskünfte erteilt oder S. 511) und vom 3. 3 Nr. Sie kann anordnen, daß eine Leiche früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen ist, wenn gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 8. Juni 2019 behandelt. Leiche nur eingeäschert werden, wenn ein Arzt des für den Einäscherungsort zuständigen Gesundheitsamtes auf Grund einer inneren Leichenschau bescheinigt, daß keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen. 17 Abs. 89 Abs. 20 Abs. Nr. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Grabnutzungsrechte entgegenstehen. Soweit kreisfreie Gemeinden oder Große Kreisstädte Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden wahrnehmen, werden sie im übertragenen Wirkungskreis tätig (Art. Juli 1911 (BayBSVI I S. 33).1.6 Verkehrssicherungspflicht S. 405), in Kraft getreten am 1.Oktober 2014; Artikel 7 des Gesetzes vom 1. entsprechender deutlich erkennbarer Hinweis anzubringen. 8 Abs. der Ehegatte, die Verwandten und Verschwägerten auf- und absteigender Linie, die Adoptiveltern und Adoptivkinder, die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder; die Reihenfolge der Verpflich- teten soll sich nach dem Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft richten,2. Auf offenen Friedhöfen kann auch bei Verwendung durchlässiger Särge jede Gefährdung der Besucher ausgeschlossen werden, wenn die Anlage der Grüfte in einer Weise erfolgt, daß die gasförmigen und flüssigen Zersetzungsstoffe in den Boden abgeleitet werden.