(5) Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor dem Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten mit Bezug zu den in Absatz 1 genannten Fächern und Querschnittsbereichen sowie versorgungsrelevanten Erkrankungen zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter Aufsicht eines Mitglieds der Prüfungskommission zuzuweisen. Satz 2 gilt entsprechend für Studierende in einem Modellstudiengang nach § 41, in dem der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem Medizinstudium von sechs Jahren abzulegen ist. . . April 2002 (BGBl. 2 Satz 1 Nr. . 1 zu bilden. . die allgemeinen Regeln ärztlichen Verhaltens gegenüber dem Patienten unter Berücksichtigung insbesondere auch ethischer Fragestellungen kennt, sich der Situation entsprechend zu verhalten weiß und zu Hilfe und Betreuung auch bei chronisch und unheilbar Kranken sowie Sterbenden fähig ist. . . (4) Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen nach den Absätzen 1 bis 3 ist die regelmäßige Teilnahme an folgenden fünf Blockpraktika nachzuweisen: (5) Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Leistungsnachweise sind zu benoten. . eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. . . . Ätiologie, Pathogenese, spezielle Pathologie, Pathophysiologie. . Krankheiten des Wochenbetts. . . . . . . . 9), (zu § 23 Abs. . . Fußnote), hat regelmäßig und ordnungsgemäß an der unter meiner Leitung in der/dem unten bezeichneten Klinik/Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. , den. . . . . B. diagnostische Eingriffe; laborgestützte, bildgebende, elektrophysiologische und andere apparative Diagnostik; grundlegende psychodiagnostische Ansätze). . . 20210215 en.pdf, Coronavirus-Regulations i.d.F. . I S. 1467), ab. . . . . . . . Störungen der Kommunikation. . . Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen. das Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen. . . . Der Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung enthält folgende Angaben: das Niveau der in Deutschland verlangten Qualifikation und das Niveau der von den Antragstellern vorgelegten Qualifikation gemäß der Klassifizierung in Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung. 2 zugelassen, wer die Leistungsnachweise für die in den Sätzen 4 und 5 genannten Fächer und Querschnittsbereiche zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erbracht hat. . . . Die Prüfung wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt. . der Prüfungsbewerber in den Fällen des § 10 Absatz 4 Satz 2 die fehlenden Nachweise nicht innerhalb der von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreicht, der Prüfungsabschnitt nicht wiederholt werden darf oder. . September 2006 legen diese Studierenden den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Recht dieser Verordnung ab. Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. . . § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. die Nachweise über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe (§ 5) und über die Ableistung des Krankenpflegedienstes (§ 6); bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. . . . eine Begründung, warum die wesentlichen Unterschiede nicht durch Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden konnten, die der Antragsteller im Rahmen seiner ärztlichen Berufspraxis der durch lebenslanges Lernen im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 der Bundesärzteordnung erworben hat. . . . . Die Dauer der Ausbildung kann mindestens vier, höchstens sechs Monate betragen. Die schriftliche Prüfung kann auch rechnergestützt durchgeführt werden. . . . . . 2 Satz 1, § 41 Abs. . . Welche Fachprüfungsordnung (FPO) gilt für mich? . . Am 01.04.2022 ist die neue Prüfungsordnung (StuPO Jura vom 01.03.2022) in Kraft getreten, die insbesondere für das Schwerpunktbereichsstudium umfassende Neuerungen bereithält und dieses grundlegend umgestaltet. . . . . . (5) Die viermonatige Famulatur (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) ist während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Studien- und Prüfungsordnungen Anmeldetermine für Modulprüfungen für Bachelor/Master sowie Scheine Medizin/Zahnmedizin Sommersemester 2023: 29. September 2021 Aufgrund des Art. . . . . . . 20121116.pdf, Evaluationsordnung der FAU i.d.F. Mindest- und Höchstdauer der Laufzeit des Modellstudiengangs festgelegt sind und Verlängerungsanträge anhand von Evaluationsergebnissen zu begründen sind. . Zell- und Gewebephysiologie. Die Prüfung erstreckt sich dann zusätzlich auch auf dieses Fach oder diesen Querschnittsbereich. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. . . . Die zuständige Behörde bestätigt den Antragstellern nach § 3 Absatz 1 bis 3 und § 14b der Bundesärzteordnung binnen eines Monats nach Eingang des Antrags den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt ihm mit, welche Unterlagen fehlen. . . . . . . . die nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 angestrebte ärztliche Tätigkeit ausüben kann, obwohl er die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder Nummer 5 der Bundesärzteordnung nicht erfüllt. . . Gegenstand der Prüfung: . eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes nach den Vorschriften des Bundesfreiwilligendienstgesetzes. . Ziele, Inhalte und Verlauf der beiden Studiengänge Medizin sowie Medizin Erlangen/Bayreuth werden unter Berücksichtigung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) in der aktuellen Fassung werden in einer gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung Medizin (StuPOMed) geregelt. . In begründeten Einzelfällen kann die Prüfung mit Patientenvorstellung an geschulten Simulationspatienten oder Simulationspatientinnen durchgeführt werden. 3 durchgeführten und dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gleichwertigen Prüfungen getrennt aufgeführt werden. Sie finden alle Fachprüfungsordnungen auf dieser Seite: Studien- und Prüfungsordnungen der Technischen Fakultät. . . Juli 1987 (BGBl. . . . . . . Die Leistungen im Wahlfach werden benotet. . Dabei hat die Universität auf dem fächerübergreifenden Leistungsnachweis kenntlich zu machen, welche Fächer nach Absatz 1 Satz 4 in den fächerübergreifenden Leistungsnachweisen enthalten sind. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. . . . . Wahrnehmung, Lernen, Emotionen, Motivation, Psychomotorik. . . . . . Oktober 2003 den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden haben, den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis zum 1. . . . . . . (2) Die Eignungsprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die an einem Tag stattfindet. verrichtet werden. beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus mindestens drei, höchstens vier weiteren Mitgliedern. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. (2) Die Anzahl der in der Aufsichtsarbeit zu bearbeitenden Fragen und ihre Verteilung auf die einzelnen Stoffgebiete ergeben sich aus der Anlage 9 zu dieser Verordnung. . . . Die §§ 18 und 19 gelten entsprechend. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. eine Bescheinigung des bisherigen Studienlandes, dass der Antragsteller auf Grund der das Hochschulstudium abschließenden Prüfung im Studienland die Berechtigung zur beschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs erworben hat. Die Ausbildung ist an einem Krankenhaus der Universität durchgeführt worden. . . . April 2002 (BGBl. . . . . Die Zahl der jeweils an einem Seminar teilnehmenden Studierenden darf 20 nicht überschreiten. . . . . Sie dauert an beiden Tagen bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling. Suizidalität. . . . . . . . . . . 20230223.pdf, Eignungsfeststellungsverfahren English and American Studies sowie Englisch 20080815 i.d.F. . . (11) § 14 Absatz 6 ist für Studierende, die die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 spätestens in der zweiten Hälfte des Monats August 2013 aufgenommen haben, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge zugrunde zu legen sind, die nach der Mindeststudienzeit von sechs Jahren erstmals an dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung teilgenommen haben. /bundesweite. . Solltet Sie noch weitere Fragen zur neuen Prüfungsordnung und/oder rund um JUP, Seminar und Schwerpunktbereich haben, wenden Sie sich unter str1-jup@fau.de an Frau Alena Gallmetzer. . . . Grundlagen der Molekularbiologie. Der Bachelorstudiengang Medizintechnik wurde 2009 eingerichtet, der Masterstudiengang folgte 2011. Die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteordnung zuständige Behörde des Landes stellt dem Antragsteller die Ladung zur Eignungsprüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität. Familienplanung. . . . (1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von einem Prüfungsabschnitt oder einem Prüfungsteil zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Stelle mitzuteilen. . Juli 1987 (BGBl. . (1) Über die Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt nach § 1 Abs. (2) In der Prüfung, in der auch praktische Aufgaben und fächerübergreifende Fragen zu stellen sind, hat der Prüfling nachzuweisen, dass er sich mit dem Ausbildungsstoff der Stoffgebiete nach § 22 Abs. . . Schwerpunktstudium im Rahmen der neue Studien- und Prüfungsordnung. . (10) Die nach Landesrecht zuständige Stelle teilt den Universitäten mit, welche Prüflinge den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben. Diese Angabe bildet die Grundlage für den Prüfungsumfang. (6) Die Erlaubnis kann bei ihrer erstmaligen Erteilung nur auf weniger als zwei Jahre befristet werden, wenn im Einzelfall die mit der Erlaubnis versehenen Einschränkungen und Nebenbestimmungen oder die vom Antragsteller beabsichtigte Berufstätigkeit dies erfordern. . Klinische Genetik einschließlich humangenetischer Beratung. ., den . . die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt. . . . . . . Prüfungen nach der alten Approbationsordnung. . . (3) Eine Teilnahme an einem der Abschnitte der Ärztlichen Prüfung ist unzulässig, sofern eine Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung nach den Vorschriften der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik endgültig nicht bestanden worden ist und die ärztliche Ausbildung im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht vor dem 3. . . 1 Satz 1 gilt entsprechend. Krankheiten der Haut, ihrer Anhangsgebilde und der Schleimhäute der äußeren Körperhöhlen. soweit vorhanden, Nachweise über die Kenntnisse der deutschen Sprache, die der zuständigen Behörde eine Beurteilung darüber erlauben, in welchem Umfang der Antragsteller über die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt. . Die Vergabe der Ausbildungsplätze an externe Studierende erfolgt nach Beendigung der Vergabe der Ausbildungsplätze an die Studierenden der FAU, soweit freie Plätze vorhanden sind, wie es die ÄAppO vorgibt. . . . . Hier sehen Sie eine Übersicht aller Wahlpflichtfächer. Die Prüfungen schließen Aspekte ein, die die Verknüpfung dieses Grundlagenwissens mit klinischen Anteilen sichern, wie. . . Absatz 2 Satz 7 bis 9 gilt entsprechend. 20200131.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20230131 Änderungssatzung.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20220920 Änderungssatzung.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20220301 Änderungssatzung.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20211221 Änderungssatzung.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20210726 Änderungssatzung.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20210429 Änderungssatzung.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20210215 Änderungssatzung.pdf, Hochschulzulassungssatzung 20200604 Änderungssatzung.pdf, Hochschulauswahlverfahren 2005-06 Richtlinien der FAU.pdf, Eignungsprüfung in den Lehramtsstudiengängen im Fach Musik.pdf, Eignungsprüfung in den Lehramtsstudiengängen im Fach Kunst.pdf, Eignungsfeststellungsverfahren English and American Studies sowie Englisch 20080815 i.d.F. Modulhandbuch und Prüfungsordnungen. 2 Nr. . . Informationen zu Prüfungen und Terminen Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Prüfungen der Lehrveranstaltungen und den staatlichen Prüfungen, die nach Abschluss eines bestimmten Lehrabschnitts absolviert werden müssen. In der Prüfungsordnung kann nachgelesen werden, welche Form der Modulprüfung am Ende des Semesters zu erbringen ist. . . Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie. . Grundzüge der Frühentwicklung des Menschen und der Organentwicklung. . Eine Überschreitung ist zulässig, wenn andernfalls eine Gruppe gebildet werden müsste, die weniger als zehn Studierende umfassen würde; in diesem Fall sind die Studierenden, für die keine weitere Gruppe gebildet wird, auf die übrigen Gruppen möglichst gleichmäßig zu verteilen. . An Stelle einer Gesamtnote wird in den Fällen des Absatzes 1 Nr. . . . . I 2002, 2435; bzgl. Die Patientenvorstellung kann auch mit Hilfe von Simulationspatienten und Simulationspatientinnen, in begründeten Einzelfällen auch mit Hilfe von Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden. . . . . . . . (1) Sofern das Praktische Jahr nach § 3 Abs. . Naturwissenschaftliche Vorprüfung Zahnärztliche Vorprüfung Zahnärztliche Prüfung . . . . . . . . . Studien- und Prüfungsordnungen der Medizinischen Fakultät Corona-Satzung der FAU FAU-Satzung über die Durchführung elektronischer Fernprüfungen (EFernPO) . Als Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellvertreter werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, bestellt. . . Zur Ausbildung auf den Fachgebieten der Inneren Medizin und der Chirurgie sind nur Abteilungen oder Einheiten geeignet, die über mindestens 60 Behandlungsplätze mit unterrichtsgeeigneten Patienten verfügen. . (2) Der Unterricht im Studium soll fächerübergreifendes Denken fördern und soweit zweckmäßig problemorientiert am Lehrgegenstand ausgerichtet sein. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. davon fächerübergreifende Leistungsnachweise: Epidemiologie, medizinische Biometrie und, Medizin des Alterns und des alten Menschen, Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz, Rehabilitation, Physikalische Medizin, Natur-, - Balneologie und Medizinische Klimatologie, - Hämatologie und Internistische Onkologie, - Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, - Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, - Physikalische und Rehabilitative Medizin, (Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte). Dabei hat er auf eine gleichmäßige Berücksichtigung der Studierenden zu achten. Beim Unterricht am Krankenbett darf jeweils nur eine kleine Gruppe von Studierenden gleichzeitig unmittelbar am Patienten unterwiesen werden, und zwar. (7) Die Leistungen in der mündlich-praktischen Prüfung sind nach Maßgabe des § 13 Abs. . . . . I 2002, 2425; bzgl. I S. 1467), ab. Eine Übersicht dieser Prüfungen und die dazugehörigen Prüfungsinhalte können Sie hier einsehen. Für Nach- und Wiederholungen mündlich-praktischer Prüfungen können Prüfungstermine auch außerhalb der in Absatz 1 Satz 2 genannten Prüfungszeiten vorgesehen werden. 20210225 en.pdf, Coronavirus-Regulations i.d.F. . 6 der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. . . . . solche Studiengänge, in denen . . die Zahl der gestellten und die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Aufgaben insgesamt, die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüflinge im gesamten Bundesgebiet und. . . 5 und § 10 Abs. . . Zur Ausbildung gehört die Teilnahme der Studierenden an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinisch-pathologischen Besprechungen. Die Beauftragten der nach Landesrecht zuständigen Stelle und die für sie zu bestellenden Vertreter sollen Hochschullehrer sein. . Wiederholungsprüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, bei der die Prüfung nicht bestanden worden ist. . Psychobiologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens. Prüfungen. Hirnorganische, endogene, psychotische und persönlichkeitsbedingte reaktive Störungen. (2) Die Studierenden können sich zu den einzelnen Prüfungsabschnitten jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit melden, die § 1 Abs. (3) Erfüllt der Antragsteller nicht die Voraussetzung des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Bundesärzteordnung und fällt der Antragsteller nicht unter § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4 oder Satz 6 oder § 14b der Bundesärzteordnung, gilt § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 entsprechend. . . . . . . Die Fragen müssen auf den in der Anlage 10 zu dieser Verordnung festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein. . die durchschnittliche Prüfungsleistung der in Absatz 6 als Bezugsgruppe genannten Prüflinge. Grundzüge der mathematischen Beschreibung physikalischer Vorgänge. . Grundlagen der Meß- und Medizintechnik. . . . . der einzelnen Änderungen vgl. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Einrichtungen und Organe des Fachbereichs, Schwerpunktbereichsseminare im Wintersemester 2022/23. . . Was sollte ich mitbringen? . . . . (1) Die nach Landesrecht zuständige Stelle ermittelt die Gesamtnote für die bestandene Ärztliche Prüfung wie folgt: (2) Über das Bestehen der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt. . . . . . Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen Prüfungen (§ 23 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 3 Satz 1) mindert sich entsprechend. . . . Stand: Zuletzt geändert durch Art. Die Einbeziehung der Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens in die Ausbildung erfolgt durch die Universitäten frühestens zum 1. . . . . . praktische Erfahrungen im Umgang mit Patienten, einschließlich der fächerübergreifenden Betrachtungsweise von Krankheiten und der Fähigkeit, die Behandlung zu koordinieren. . . Es müssen mündliche sowie praktische Prüfungen in den Fächern: Die Zahnärztliche Prüfung findet im Anschluss an das 10. Was für Konsequenzen hat die Prüfungsordnung? I 2002, 2429, Prüfungsaufgaben zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung betreffen das medizinische Grundlagenwissen über die Körperfunktionen, insbesondere sind die naturwissenschaftlichen Fächer auf die medizinisch relevanten Inhalte auszurichten. . . . 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes abgelegt, in dem der Prüfling im Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung Medizin studiert oder zuletzt Medizin studiert hat. Es beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November. . Semester), Im Studium nach neuer Approbationsordnung, Zweiter Studienabschnitt (5.-6. . . . . . die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde. Abbruch der Prüfung (Stand 08.07.2022) Weitere Regelungen bezüglich Corona (Stand: 31.10.2022) Corona und BAföG (Stand: 31.10.2022) . . . . Bayerischer Tag der Lehre in der Medizin, Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge, Zahnerhaltungskunde (Teil1: Kariologie und Endodontologie, Teil 2: Parodontologie und Teil 3: Kinderzahnheilkunde). . . eine Erklärung, wo und in welcher Weise der Antragsteller den ärztlichen Beruf im Inland ausüben will. . . . (1) Die einzelnen Teile des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, der Zweite und der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können jeweils zweimal wiederholt werden. Wenn die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Einschränkungen und Nebenbestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Erlaubnis zu versagen. . § 18 Abs. Histologie einschließlich Ultrastruktur von Zellen und Geweben. . . . . Praktische Übungen umfassen den Unterricht am Krankenbett, Praktika und Blockpraktika. Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen. . . (3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden. . . (6) Die in den Absätzen 3 bis 5 genannten Unterrichtsveranstaltungen werden durch systematische Vorlesungen vorbereitet oder begleitet. . Das Bestehen der Prüfung setzt mindestens voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. . . Die zuständige Stelle des Landes kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über eine bisherige Tätigkeit, verlangen. 1Diese Fachprüfungsordnung regelt das Studium und die Prüfungen im Bachelor- und im konsekutiven Masterstudium des Studiengangs Medizintechnik (offizielle eng-lische Übersetzung: Medical Engineering) mit den Abschlusszielen Bachelor of Sci-ence und Master of Science. . I S. 512) in Verbindung mit Artikel 1 Nr. . . . . . Die Fragestellungen sind zunächst auf die Patientenvorstellung zu beziehen. Er hat dabei anzugeben, welche der mit den Aufgaben vorgelegten Antworten er für zutreffend hält. (2) 1Der Master of Science ist ein weiterer berufs- und forschungsqualifizierender Abschluss des Studiums. . . (3) Die Universitäten sollen ihre Leistungsnachweise nach Absatz 1 Satz 4 soweit möglich und zweckmäßig fächerübergreifend ausrichten. . . . . 9), (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5), (zu § 23 Abs. . I 2012, 1549; bzgl. (1) Der mündlich-praktische Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden jeweils vor einer Prüfungskommission abgelegt. . . . Fußnote). . Gehen Sie bitte dort auf den Reiter Studienangebot > Vorlesungsverzeichnis anzeigen > Studiengänge der Medizinischen Fakultät > Medizin > Staatsexamen Medizin Hauptfach PO-Version 1 > Humanmedizin Abschlusskonto > 2000 - Gesamtkonto > 1600 - 2. . (6) Die Eignungsprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Prüfungskommission die Patientenvorstellung und die Leistungen in den in Absatz 1 genannten Fächern einschließlich der Querschnittsbereiche jeweils als bestanden bewertet. . . 2 und 3 der Bundesärzteordnung führen würde, so kann die nach Landesrecht zuständige Stelle die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere ärztlicher Zeugnisse oder eines Führungszeugnisses verlangen. 20210429.pdf, Hochschulzulassungssatzung i.d.F. Persönlichkeit, Entwicklung, Sozialisation. . 2 zu bewerten. . I S. 1467), abgelegt haben, gilt die Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. . . Erkennung und Behandlung akut lebensbedrohender Zustände, Notfall- und Katastrophenmedizin. . (6) Hat der Prüfungsbewerber im Zeitpunkt der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 noch nicht abgeschlossen, so hat er eine vorläufige Bescheinigung des für die Ausbildung verantwortlichen Arztes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er die Ausbildung bis zu dem Termin der Prüfung abschließen wird. . . (5) Die zuständige Behörde versieht die Erlaubnis mit den Einschränkungen und Nebenbestimmungen, die erforderlich sind, um unter Berücksichtigung des nach Absatz 3 oder Absatz 4 bewerteten Ausbildungsstandes des Antragstellers, seiner Kenntnisse der deutschen Sprache und seiner gesundheitlichen Eignung eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit auszuschließen. 20211007.pdf, Evaluationsordnung der FAU i.d.F. Bei den praktischen Übungen ist die praktische Anschauung zu gewährleisten. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: (Fundstelle: BGBl. . . . Sie ist die letzte Prüfung, um sich nach dem Studium endlich die Berufsbezeichnung „Zahnarzt/Zahnärztin“ tragen zu können. Medizinische Begutachtung. . I 2002, 2426; Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, Einteilung des Studienjahres und Vorlesungszeit, Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige, Begrenzungen von Ausbildungs- und Studienplätzen, Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren, Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie, Energie- und Gebäudetechnik – im Dienst für Forschung und Lehre, Leitlinien für innovative Lehre an der FAU, Forschungskooperationen und Partnerschaften, Welcome Center für internationale Forschende, Service für den Wissenschaftlichen Nachwuchs, Bachelorstudiengänge an der Philosophischen Fakultät, Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Coronavirus-Regulations i.d.F. . über Grundkenntnisse des Gesundheitssystems verfügt. April 2002 (BGBl. Der Prüfling hat hierüber einen Bericht zu fertigen, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.